Berufsreifeprüfung

Entfalten Sie Ihr Potential und setzen Sie mit der VHS Linz den ersten Schritt in Richtung Berufsmatura!

Allgemeine Informationen zur Berufsreifeprüfung:

Die Berufsreifeprüfung eröffnet Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung einen höheren Abschluss und damit die Möglichkeit zu weiterführenden höheren Ausbildungen. 
Sie erhalten also die gleichen Berechtigungen wie bei einer Reifeprüfung an einer Höheren Schule.

Inhalte:

  • Insgesamt sind vier Teilprüfungen abzulegen (Deutsch, Mathematik, Lebende Fremdsprache, Fachbereich). 
  • Der Fachbereich ergibt sich aus der absolvierten Ausbildung oder einer nachweislich ausgeübten mehrjährigen beruflichen Praxis. 
  • Eine der Prüfungen muss an einer öffentlichen Schule (Ihre „Partnerschule“) extern abgelegt werden. Bei der Wahl der Partnerschule muss darauf geachtet werden, dass deren Ausbildungsziel mit dem eigenen Fachbereich übereinstimmt.
  • Die Prüfungen aus Deutsch und Mathematik sind im Rahmen der Zentralmatura abzulegen.

Rechtliches zur Berufsreifeprüfung (BRP):

Berufsreifeprüfungsgesetz

Durchführungsbestimmungen

FAQ - Berufsreifeprüfung (BRP)

Welche Berechtigungen habe ich mit einer Berufsreifeprüfung?

Die Berufsreifeprüfung (BRP) berechtigt wie die Matura zum Studium an Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen, akkreditierten Privatuniversitäten und Kollegs in Österreich.

Welche Voraussetzungen gelten für die BRP?

Absolvent*innen folgender Prüfungen bzw. Ausbildungen können zur BRP antreten:

  • einer Lehrabschlussprüfung
  • einer mindestens 3-jährigen mittleren Schule (zum Beispiel HAS, Fachschule)
  • mit positivem Abschluss der 3. Klasse einer berufsbildenden höheren Schule (zum Beispiel HAK, HLW, HTL) oder der 3. Klasse einer höheren Anstalt der Lehrer/-innen- und Erzieher/-innenbildung (zum Beispiel Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik oder Sozialpädagogik) und die bereits mindestens 3 Jahre beruflich tätig waren
  • mit positivem Abschluss sämtlicher Pflichtgegenstände in allen Semestern der 10. und 11. Schulstufe einer berufsbildenden höheren Schule oder einer höheren Anstalt der Lehrer- und Erzieherbildung und die bereits mindestens 3 Jahre beruflich tätig waren
  • mit positivem Abschluss des 4. Semesters einer Schule für Berufstätige der unter vorigem Punkt genannten Schularten (zum Beispiel HTL für Berufstätige) und die bereits mindestens 3 Jahre beruflich tätig waren
  • mit positivem Abschluss aller Module über Pflichtgegenstände der ersten 4 Semester einer berufsbildenden höheren Schule für Berufstätige oder einer höheren Anstalt für Lehrer- und Erzieherbildung für Berufstätige
  • mit erfolgreichem Abschluss einer Ausbildung in der Pflegefachassistenz gemäß Gesundheits- und Krankenpflegegesetz
     
  • einer mindestens 3-jährigen Ausbildung nach dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz
  • einer mindestens 30 Monate dauernden Ausbildung der Schulen für den medizinisch-technischen Fachdienstes und der Sanitätshilfsdienste
  • einer Ausbildung in der medizinischen Fachassistenz oder operationstechnischen Assistenz gemäß Medizinischem Assistenzberufe-Gesetz
  • mit erfolgreichem Abschluss einer Ausbildung zur Heilmasseurin/zum Heilmasseur
     
  • mit erfolgreichem Abschluss eines Hauptstudienganges an einem Konservatorium
  • mit erfolgreichem Abschluss eines mindestens 3-jährigem künstlerischen Studiums an einer Universität oder akkreditierten Privatuniversität, für welches die allgemeine Universitätsreife mittels positiv beurteilter Zulassungsprüfung nachzuweisen war
     
  • der Meisterprüfung gemäß § 20 der Gewerbeordnung 1994
  • der Befähigungsprüfung gemäß § 22 der Gewerbeordnung 1994
  • der Facharbeiter/-innenprüfung gemäß § 7 des land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes
  • der Meisterprüfung gemäß § 12 des land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes
  • einer Dienstprüfung gemäß § 28 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes beziehungsweise gemäß § 67 des Vertragsbedienstetengesetzes, mit mindestens 3-jähriger Dienstzeit nach dem 18. Lebensjahr

Weiters müssen Sie vor Prüfungsantritt die Zulassungsformalitäten erfüllen (siehe unten Punkt „Prüfungen“).

Ich habe meine Berufsausbildung noch nicht abgeschlossen. Kann ich mit der BRP schon beginnen?

Prinzipiell können Sie auch während Ihrer Ausbildung mit der BRP beginnen und drei der vier notwendigen Teilprüfungen ablegen. Die letzte Prüfung kann aber erst nach Beendigung der Ausbildung erfolgen. Zusätzlich müssen Sie bei der letzten Prüfung das Mindestalter von 19 Jahren erreicht haben.

Ich habe meine Ausbildung im Ausland absolviert. Kann ich trotzdem zur BRP antreten?

Personen mit ausländischen Bildungsabschlüssen, die mit oben genannten österreichischen Ausbildungen nostrifiziert sind, können zur BRP antreten. Mit Deutschland, Ungarn und Südtirol bestehen Übereinkommen der gegenseitig als gleichwertig anerkannten Lehrabschlüsse.

Ich bin Lehrling und möchte die Matura ablegen. Welche Möglichkeiten gibt es?

Für Lehrlinge ist seit September 2008 im Modell „Lehre mit Matura“ der Besuch von Vorbereitungslehrgängen kostenlos. Die Kosten übernimmt der Bund. Weitere Informationen erhalten Sie bei der „Lehre mit Matura in OÖ“, Matura als Karrieresprung - Lehre mit Matura (lehremitmatura-ooe.at)

Kann ich meine Ausbildung oder andere Prüfungen für die BRP anrechnen lassen?

Grundsätzlich können positiv absolvierte Teilprüfungen sowie bestimmte Sprachzertifikate und Teile der Studienberechtigungsprüfung und spezifische Ausbildungen bzw. berufliche Weiterbildungen für den Fachbereich angerechnet werden. Mögliche Anerkennungen entnehmen Sie bitte der Verordnung des Bundesministeriums (LINK)

RIS - Ersatz von Prüfungsgebieten der Berufsreifeprüfung - Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 26.06.2023 (bka.gv.at)

Welche Prüfungen muss ich absolvieren?

Die Berufsreifeprüfung besteht aus vier Teilprüfungen. Deutsch, Mathematik, eine Fremdsprache (meist Englisch) und die Prüfung aus einem berufs- bzw. ausbildungsbezogenen Fachbereich. Die Prüfungen aus Deutsch und Mathematik werden im Rahmen der Zentralmatura abgelegt. Deutsch besteht aus einer schriftlichen sowie mündlichen Prüfung, Englisch wird mündlich geprüft und für den Fachbereich muss eine schriftliche sowie mündliche Prüfung absolviert werden.

Kann ich den Fachbereich frei auswählen?

Nein. Laut Gesetz ist der Fachbereich auf einen Themenbereich Ihrer Berufsausbildung eingeschränkt. Die gesetzliche Beschreibung lautet: „... ein Thema aus dem Berufsfeld des Prüfungskandidaten (einschließlich des fachlichen Umfeldes) ..." (BRP-Gesetz §3(1)Pkt.4). Verschiedene Institutionen und Schulen legen dies aber oft unterschiedlich aus. Es kann daher auch möglich sein, dass an verschiedenen Schulen unterschiedliche Fachbereiche akzeptiert werden. Bitte fragen Sie im Zweifelsfall an Ihrer Partnerschule nach.

Wie lange dauert die BRP?

Für die BRP muss man vier Teilprüfungen absolvieren. Wie lange Sie sich Zeit dafür nehmen, ist ganz Ihnen überlassen. Die Vorbereitungslehrgänge dauern je zwei Semester. Die meisten Teilnehmer*innen teilen sich die BRP auf zwei oder drei Jahre auf. Da es nach oben hin keine Beschränkung der Dauer gibt, können Sie sich auch länger Zeit lassen und zwischendurch jederzeit pausieren. Abgelegte Prüfungen verlieren Ihre Gültigkeit nicht.

Gibt es Förderungen für die BRP

BRP-Kurse der VHS Linz können Sie als Inhaber*in des Aktivpasses um 50% ermäßigt buchen. Weiters gibt es in das Bildungskonto des Landes, welches auch für die Berufsreifeprüfung beansprucht werden kann. Auch erhalten alle Personen mit einer AK-Leistungskarte 10% Ermäßigung. 

Bekomme ich Familienbeihilfe?

Im Regelfall bekommen Sie die Familienbeihilfe bis 24 Jahre, wenn Sie nicht berufstätig sind. Oft werden aber vom jeweiligen Finanzamt unterschiedliche Bedingungen daran geknüpft (Mindeststunden Unterricht, Anwesenheit etc.). Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Finanzamt. 

Ich absolviere gerade den Grundwehrdienst/Zivildienst. Kann ich mich freistellen lassen, solange ich die BRP absolviere?

Es besteht kein gesetzlicher Anspruch darauf; im Regelfall wird eine Freistellung unter bestimmten Voraussetzungen (Mindestanwesenheit etc.) genehmigt. Bitte informieren Sie sich beim Zuständigen.

Kann ich mit der BRP alles studieren?

Ja, Sie können jede Studienrichtung studieren und jede Ausbildung absolvieren, bei der die Matura als Voraussetzung angegeben ist. Etwaige Aufnahmeprüfungen sind für Absolvent*innen der Berufsreifeprüfung wie für Maturanten*innen gleich.

Was ist der Unterschied zwischen Berufsreifeprüfung und „Studienberechtigungsprüfung“?

Im Gegensatz zur BRP können Sie mit einer Studienberechtigungsprüfung nur eine bestimmte Studienrichtung, für welche Sie die Berechtigung erlangen, studieren. Weitere Informationen erteilt Ihnen die zuständige Abteilung an der gewählten Hochschule. Vorbereitungskurse können ebenfalls dort absolviert werden. Manche Erwachsenenbildungseinrichtungen bieten diese ebenfalls an, an der VHS Linz finden derzeit keine entsprechenden Angebote statt. 

Kann ich mit der BRP auch im Ausland studieren?

Teilweise, ja. Mit der BRP können Sie in jenen Ländern studieren, in denen auch die österreichische Matura als Hochschulzugang anerkannt ist. In Deutschland, z.B., ist dies nicht durchgängig der Fall. Mögliche Alternative: Ein Jahr in Österreich studieren und dann nach Deutschland wechseln. Bitte informieren Sie sich bei Interesse rechtzeitig bei Ihrer gewünschten ausländischen Hochschule.

Eine Voraussetzung für den Prüfungsantritt ist die „Zulassung“ zur BRP. Was bedeutet das?

Sie müssen spätestens vor der ersten Prüfung an einer berufsbildenden höheren Schule (HAK, HLW, HTL, etc.) Ihrer Wahl um Zulassung (S2-Formular) ansuchen. Dies geschieht mit einem S1-Formular. Der Ausbildungsschwerpunkt Ihrer „Partnerschule“ oder „Zulassungsschule“ muss mit Ihrem Fachbereich übereinstimmen (z.B. HAK bei Fachbereich BWL/Rechnungswesen).

An welchen Schulen kann ich um Zulassung ansuchen?

An jeder berufsbildenden Schule (BHS) in Oberösterreich. Achten Sie darauf, dass der Ausbildungsschwerpunkt dieser Schule mit Ihrem Fachbereich übereinstimmt.

Ich habe die Zulassung schon. Kann ich den Fachbereich noch wechseln?

Prinzipiell ist eine einmal vergebene Zulassung gültig. Sollte sich im Laufe der Jahre Ihr Fachbereich z.B. aufgrund einer neuen beruflichen Tätigkeit geändert haben, kann dieser in Ausnahmefällen mit einer Dienstnehmerbestätigung getauscht werden. Bitte fragen Sie in diesem Fall an Ihrer Partnerschule nach.

Muss ich für die Prüfungen unbedingt einen Vorbereitungslehrgang besuchen?

Generell sind Vorbereitungskurse für Externistenprüfungen nicht verpflichtend vorgeschrieben, Sie können sich auf die einzelnen Prüfungen auch im Selbststudium vorbereiten. Wenn Sie keinen Vorbereitungskurs (z.B. an der VHS Linz) besuchen, müssen Sie die Prüfungen allerdings an einer öffentlichen höheren Schule (HAK, HLW, HTL, etc.) ablegen. Achtung: Eine ausgewählte Prüfungsschule darf nicht gewechselt werden, d.h. Sie können nur an einer gewählten öffentlichen Schule Prüfungen ablegen.

Wo muss ich die Prüfungen für die BRP ablegen?

Wenn Sie sich im Selbststudium auf die Prüfung vorbereiten, dann müssen Sie die Prüfungen an einer öffentlichen höheren Schule ((HAK, HLW, HTL, etc.) ablegen.

Besuchen Sie einen Vorbereitungslehrgang an einem Erwachsenenbildungsinstitut, z.B. der VHS Linz, dann können Sie die Prüfung am Ende des Lehrgangs bei uns ablegen. Mindestens eine Prüfung muss jedoch laut Gesetz an Ihrer Partnerschule (HAK, HLW, HTL, etc.), wo Sie um Zulassung angesucht haben („Zulassungsschule“) abgelegt werden. Den Vorbereitungskurs dafür können Sie aber natürlich in der VHS Linz machen.

Kann ich an der VHS Linz auch eine Prüfung ablegen, ohne einen Kurs zu besuchen?

Nein. Die Prüfung in allen Erwachsenenbildungseinrichtungen, so auch an der VHS Linz, ist an den Besuch von Kursen gebunden.

Kann ich alle vier Teilprüfungen an der VHS Linz ablegen?

Nein, mindestens eine Prüfung muss an Ihrer Zulassungsschule (HAK, HLW, HTL, etc.) abgelegt werden. Wir empfehlen Ihnen, die Fächer Mathematik oder Deutsch an der Partnerschule abzulegen, da sie aufgrund der standardisierten Berufsreifeprüfung („Zentralmatura“) in Erwachsenenbildungseinrichtungen und öffentlichen Schulen völlig ident sind.

Wo erfahre ich den Prüfungsstoff?

In den Vorbereitungslehrgängen der VHS Linz wird genau der Prüfungsstoff unterrichtet, den Sie für die Prüfung benötigen. Die Lehrinhalte sind durch Bestimmungen eingegrenzt. Außerdem haben Sie in der VHS Linz das PLUS, bei 75%-iger Anwesenheit in einem Vorbereitungslehrgang den anschließenden Kurs zur Prüfungsvorbereitung kostenlos zu besuchen. Bitte setzen Sie sich bei Interesse an einer Prüfungsvorbereitung für die Anmeldung mit uns in Verbindung: Birgit Etzelsdorfer, birgit.etzelsdorfer@mag.linz.at

Für ihre externe Prüfung an Ihrer Partnerschule erfragen Sie den Prüfungsstoff bitte rechtzeitig dort.


Wie lange ist eine abgelegte Prüfung gültig?

Abgelegte Teilprüfungen gelten unbefristet.

Ich muss eine Prüfung wiederholen. Kann ich das an einer anderen Institution/Schule?

Nein. Durch die Zulassung ist man an eine bestimmte Prüfungskommission bzw. an ein bestimmtes Institut gebunden. Diese darf laut Gesetz nicht gewechselt werden.

Wie oft darf ich eine Prüfung wiederholen?

Sind Sie nach dem 1.9.2015 zum ersten Mal zu einer Prüfung angetreten, so darf jede Prüfung höchstens dreimal wiederholt werden. Danach gibt es auch an einer anderen Schule/Einrichtung oder in einem anderen Bundeslang keine Möglichkeit der Wiederholung mehr.

Wie kann ich mich auf die Wiederholung einer Prüfung vorbereiten?

Sollten Sie eine Prüfung nicht bestehen, können Sie – wenn Sie die Anwesenheit im Lehrgang erfüllt haben – den Kurs oder Kursteile kostenlos wiederholen und nach frühestens zwei Monaten wieder antreten („Wissensgarantie“). Kontaktieren Sie hierzu die zuständige Fachbereichsleitung: Mag.a Ilona Angerer, ilona.angerer@mag.linz.at

Darf ich in einem anderen Bundesland antreten, wenn ich viermal negativ bei einer Prüfung bin?

Nein. Nach vier negativ beurteilten Prüfungen eines Fachs ist kein neuerlicher Antritt möglich.
 

Muss ich einen Aufnahmetest machen, bevor ich einen Lehrgang besuche?

Nein. Auf unserer Webseite finden Sie einen freiwilligen Online-Selbsteinschätzungstests für Deutsch, Englisch und Mathematik zu Ihrer Orientierung, welche Kenntnisse beim Einstieg in einen Vorbereitungslehrgang erwartet werden. Aufgrund der Testergebnisse entscheiden Sie selbst, ob Sie mit einem Lehrgang starten möchten.
Hier geht’s zum Online-Selbsteinschätzungstest Einstufungstests – Berufsreifeprüfung (berufsreifepruefung.at)

Muss ich alle vier Lehrgänge an der VHS Linz besuchen?

Nein, Sie müssen nicht alle Fächer in der VHS Linz besuchen und können nach Ihren Bedarfen und Wünschen Vorbereitungslehrgänge auch an anderen Erwachsenenbildungsinstituten wählen.

Muss ich im Kurs immer anwesend sein?

Um zur Berufsreifeprüfung in der VHS Linz antreten zu können, ist der Lehrgangsbesuch mit Anwesenheitspflicht von mind. 75% vorgeschrieben. Für den Prüfungserfolg ist eine durchgängige Anwesenheit natürlich empfehlenswert. Auch für die Inanspruchnahme von Förderungen sind 75% Anwesenheit nachzuweisen.

Wie kann ich mich für einen BRP-Vorbereitungslehrgang in der VHS Linz anmelden?

Die Anmeldung ist persönlich im Servicecenter im Wissensturm,
telefonisch unter +43 7070 0, per Mail an wissensturm@mag.linz.at oder
online über die VHS–Webseite möglich.

Förderungsmöglichkeiten:

  • 50 % Aktivpass der Stadt Linz (sofort bei Anmeldung, gegen Vorlage des gültigen Aktivpasses)
  • 10 % AK-Leistungskarte (sofort bei Anmeldung, gegen Vorlage der gültigen AK-Karte)
  • 30% Bildungskonto des Landes (rückwirkend mit Teilnahmebestätigung). Hinweis: Kurskosten unter € 100,– werden nicht gefördert! Zu beachten ist, dass die Antragstellung innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss der Bildungsmaßnahme erfolgen muss. Weitere Informationen: Land Oberösterreich - Oö. Bildungskonto (land-oberoesterreich.gv.at)

Auf www.kursfoerderung.at finden Sie weitere mögliche Förderungen für Ihre Weiterbildung.

Informieren Sie sich auch über die Absetzbarkeit für Aus- und Weiterbildung bei Ihrer Arbeitnehmer*innenveranlagung auf http://www.bmf.gv.at/steuern/

Die Vorteile des Lehrgangsbesuches an der VHS Linz:

  • Ihr Lern-Plus in der VHS Linz: Nach der Absolvierung eines Lehrgangs und mind. 75% Anwesenheit im Kurs besteht die Möglichkeit, kostenlos an den Kursen zur Prüfungsvorbereitung teilzunehmen.
  • Wiederholen eines Lehrgangs: Auf Wunsch kann ein Lehrgang zur halben Kursgebühr wiederholt werden. Voraussetzung: erneuter Kursbesuch innerhalb des darauffolgenden Kursjahres
  • „Wissensgarantie“: Bei Nichtbestehen einer Prüfung kann der betreffende Lehrgang kostenlos wiederholt werden. Voraussetzung: Kursbesuch innerhalb eines Jahres nach negativem Prüfungsantritt und 75% Anwesenheit im abgeschlossenen Lehrgang. Die Wissensgarantie kann pro Person einmal eingelöst werden.
  • kostenlose Einstiegsberatung (telefonisch, persönlich oder online)
  • Kursunterlagen für die Hauptmodule in der Kursgebühr inbegriffen
  • Verwendung der Lernplattform Moodle
  • Auf Wunsch der Gruppe bzw. bei entsprechender Notwendigkeit in jedem Kurs rascher Umstieg auf Online-Unterricht möglich (innerhalb der gesetzlich möglichen Kontingente)
  • kostenloser Zugang zum Lernzentrum LeWis für die Dauer des Lehrganges
  • 50% Ermäßigung für die Kursgebühr mit dem Aktivpass der Stadt Linz
  • Ratenzahlung bei Kursgebühr möglich

Anmeldeinformation:

  • Die Vorbereitungskurse zur Berufsreifeprüfung finden grundsätzlich in Präsenz statt und werden im Bedarfsfall im Online- oder Hybrid-Unterricht weitergeführt. Falls notwendig, kann um zeitlich begrenzte Online-Teilnahme angesucht werden. Eine Präsenz-Teilnahme wird jedoch dringend empfohlen.
  • Unterjährig können neue Angebote hinzukommen. Auf www.vhs.linz.at finden Sie unsere aktuellen Kurse.
  • Kursunterlagen und Zugang zur Lernplattform „VHS Moodle" sind in der Gebühr enthalten.
  • Den Kurskalender mit den Terminen und den Seminarräumen erhalten Sie nach Anmeldung und Einlangen der Kursgebühr per E-Mail rechtzeitig vor Kursbeginn

Hinweis:

Vor der Anmeldung wird empfohlen, sich über Ablauf und Organisation zu informieren sowie einen Test zur Selbsteinschätzung abzulegen. Diesen finden Sie online unter Einstufungstests - Berufsreifeprüfung (berufsreifepruefung.at)!

Kontakt für weitere Informationen:  

Mag.a Ilona Angerer, ilona.angerer@mag.linz.at, Telefon: +43 732 7070 4340

Birgit Etzelsdorfer, birgit.etzelsdorfer@mag.linz.at, Telefon:  +43 732 7070 4335

Kursangebot – Abendlehrgänge:

Vorbereitungslehrgänge aus 

  • Deutsch
  • Mathematik
  • Englisch 
  • Fachbereich BWL/Rechnungswesen

Deutsch – Vorbereitungslehrgang zur Berufsreifeprüfung 

Inhalte und Ziele: Wiederholung der wichtigsten Themen zu Rechtschreibung und Grammatik, Stärkung der schriftlichen Textkompetenz durch zahlreiche Übungsmöglichkeiten und Korrekturen der Hausarbeiten, Erlernen der für die Zentralmatura relevanten Textsorten, Schreibwerkstatt und Probematura, Trainieren von Präsentationstechnicken und der rhetorischen Kompetenzen als Übung für die mündliche Prüfung

Mathematik – Vorbereitungslehrgang zur Berufsreifeprüfung

Inhalte und Ziele: Wiederholung der wichtigsten mathematischen Grundbegriffe; Erlernen aller für die Zentralmatura relevanten Kerngebiete der Mathematik mit zahlreichen Übungsmöglichkeiten; gezielte Prüfungsvorbereitung zu Kursende

Englisch – Vorbereitungslehrgang zur Berufsreifeprüfung

Inhalte und Ziele: Wiederholung und Festigung der Grundgrammatik mit Fokus auf mündliche Sprachkompetenz, Erarbeiten aller für die Prüfung relevanten Themengebiete anhand von Impulstexten, Einzel- und Gruppenarbeiten, viele Möglichkeiten zur Stärkung der sprachlichen Fertigkeiten und gezielte mündliche Prüfungsvorbereitung

BWL/Rechnungswesen– Vorbereitungslehrgang zur Berufsreifeprüfung

Inhalte und Ziele: Betriebs- und Volkswirtschaft, betriebliche Leistungserstellung, Kaufvertrag, Personalverrechnung, Buchführung, Bilanz, Steuerlehre, Kostenrechnung, Finanzierung und Investition, Controlling
Hinweis: Vorkenntnisse wie Verbuchung laufender Geschäftsfälle sollten vorhanden sein

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