Information für Kund*innen
Anmeldung
Um Medien entlehnen zu können, benötigen Sie eine Kund*innenkarte. Diese ist in allen Zweigstellen gültig und wird gegen Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises in jeder Zweigstelle ausgestellt.
Für all jene, die vorerst nur die digitalen Angebote der Stadtbibliothek nutzen möchten, bieten wir die Möglichkeit einer kostenpflichtigen Online-Anmeldung. Zur Online-Einschreibung genügt ein E-Mail mit den benötigten Daten an bib@mag.linz.at. Am einfachsten verwenden Sie dazu den nachfolgenden Link:
Online-Anmeldung für eine Kund*innenkarte der Stadtbibliothek Linz
Für die Nutzung der Vor-Ort-Angebote können Sie sich zu einem späteren Zeitpunkt in allen Standorten eine Kund*innenkarte ausstellen lassen.
Bei der Anmeldung von Kindern bis zum 14. Lebensjahr ist die Unterschrift einer gesetzlichen Vertretung erforderlich, die zur Haftung im Schadensfall und zur Begleichung anfallender Forderungen verpflichtet.
Die Entlehnung erfolgt ausschließlich für den persönlichen Gebrauch. Es ist nicht erlaubt, entliehene Medien an Dritte weiterzugeben, zum Zwecke einer öffentlichen Vorführung zu benutzen oder zu vervielfältigen.
Mit der Anmeldung verpflichtet sich die Kundin / der Kunde, bei der Nutzung von Medien der Stadtbibliothek die urheberrechtlichen Bestimmungen einzuhalten.
Bei der Anmeldung werden jedenfalls Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Geschlecht und Hauptwohnsitz erfasst, bei Minderjährigen auch die Daten des/der Erziehungsberechtigten.
Jede Änderung der erfassten Daten der Kundin / des Kunden ist der Stadtbibliothek unverzüglich zu melden.
Entlehnfristen
Bücher, Spiele, Noten | 4 Wochen |
---|---|
CDs, CD-ROMs, DVDs, Videos, Hörbücher und Hörfiguren (Tonies), eBook-Reader, Zeitschriften* | 2 Wochen |
eBooks | 3 Wochen |
Lastenrad | 1 Woche |
* Zeitschriften sind mit Ausnahme der neuesten Ausgabe entlehnbar.
Verlängerungen
Alle Medien können maximal dreimal verlängert werden. Ausnahme: Reservierte Medien und eBooks können nicht verlängert werden.
Die Verlängerung ist von der Kundin / dem Kunden vorrangig selbst online im Kund*innenkonto vorzunehmen. Sind die persönlichen oder technischen Voraussetzungen dazu nicht gegeben, können Verlängerungen während der Öffnungszeiten auch persönlich, telefonisch oder via E-Mail: verlaengerungen@bib.mag.linz.at vorgenommen werden. Eine Verlängerung der Entlehnfrist per E-Mail ist nur mit Antwort-E-Mail der Bibliothek gültig. Verlängerungen per E-Mail können nur an Wochentagen (Montag-Freitag) bis 18 Uhr für denselben Tag bearbeitet werden.
Bei Verlängerungen durch Einzelzahler*innen fallen pro Verlängerung dieselben Gebühren an wie bei der Ausleihe.
Reservierungen
Alle Medien können an jedem Standort reserviert und zu jeder gewünschten Zweigstelle geliefert werden. Sie werden schriftlich verständigt sobald das Medium abholbereit ist. Das Medium bleibt 10 Tage für Sie reserviert. Für Medien, die nicht innerhalb dieser Frist abgeholt werden, erlischt die Reservierung.
Reservierungs-/Bestellgebühr € 1,00 pro Medium.
Gebühr für verspätete Rückgabe
Die Entrichtung der Entlehngebühren befreit nicht von der Verpflichtung zur Rückgabe des entlehnten Mediums. Werden Medien trotz Mahnung nicht zurückgebracht, kann die Stadtbibliothek die Medien als verloren betrachten und Medienersatz verlangen. Zahlungsrückstände aus der Entlehnung von Medien der Stadtbibliothek werden erforderlichenfalls auf dem Rechtsweg eingebracht. Zuständig für Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht am Standort Linz, es gilt österreichisches Recht.
Internetzugang
An vielen Standorten stehen Ihnen Internet-Kioske gegen Vorlage Ihrer KundInnenkarte und Anmeldung an der Theke zur Verfügung. Die Benutzung ist gratis und auf 30 min/Person/Tag limitiert. Eine Verlängerung ist nur nach Maßgabe der Verfügbarkeit von PCs möglich. Für längere Arbeiten empfehlen wir die Benutzung eines PCs im LeWis (Lernzentrum im Wissensturm). Die Nutzung der Computerarbeitsplätze und der audiovisuellen Arbeitsplätze kann vom Bibliothekspersonal nach betrieblichem Erfordernis zeitlich begrenzt werden.
Die in den Räumen der Stadtbibliothek bereitgestellten Internetplätze dienen vorwiegend der Recherche und Informationsbeschaffung. Mitgebrachte oder heruntergeladene Software darf auf den Rechnern nicht installiert werden. Internetadressen und Seiten mit Gewalt verherrlichenden, pornografischen und / oder rassistischen Inhalten dürfen an diesen Plätzen nicht aufgerufen, abgespeichert oder gesendet werden.
Die Stadtbibliothek ist für die Inhalte, Verfügbarkeit, Qualität und Zuverlässigkeit von Angeboten Dritter, die über die bereitgestellten Leitungen und Zugänge angeboten werden, nicht verantwortlich. Für Personen bis zum vollendeten 14. Lebensjahr anerkennt die gesetzliche Vertreterin / der gesetzliche Vertreter mit der schriftlichen Einverständniserklärung bei der Anmeldung ausdrücklich den Zugang zu den elektronischen Medien.
Digitale Bibliothek, Filmstreaming & Online-Zeitungen
Alle Bibliothekskund*innen haben Zugriff auf über 45.000 eBooks, ePapers, Hörbücher und Videos. Über www.media2go.at können Sie diese einfach auf Ihren eReader, Ihr Smartphone oder Ihren PC laden. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite zur Digitalen Bibliothek.
Die Stadtbibliothek bietet zusätzlich auch einen Streamingdienst für alle Kund*innen an: Über https://linz.filmfriend.at können über 2.000 Filme, Serien und Dokus für Kinder und Erwachsene rund um die Uhr gestreamt werden. Nähere Informationen finden Sie auf der Informationsseite zu filmfriend.
Als Bibliothekskund*in können Sie außerdem online rund 7000 tagesaktuelle Zeitungen und Magazine aus über 100 Ländern lesen, und zwar über die Plattform www.pressreader.com. Details lesen Sie auf unserer Informationsseite zu PressReader nach.
Online-Katalog
Sie können über das Internet unter http://stadtbibliothek.linz.at/ in unserem Bestand recherchieren, Medien verlängern und vormerken.
Verlust der Kund*innenkarte
Melden Sie den Verlust oder Diebstahl Ihrer KundInnenkarte bitte sofort telefonisch oder persönlich, damit diese gesperrt und nicht missbräuchlich verwendet werden kann. Mit der Vorlage eines Lichtbildausweises erhalten Sie gegen eine Gebühr von € 2,- eine Ersatzkarte.
Die Kund*innenkarte bleibt Eigentum der Stadtbibliothek Linz und ist nicht übertragbar. Die Kundin / der Kunde ist für die ordnungsgemäße und sorgfältige Verwahrung der KundInnenkarte verantwortlich. Die Kundin / der Kunde haftet der Stadtbibliothek für Schäden, die auf Grund einer Verletzung dieser Verpflichtung entstehen.
Verlust oder Beschädigung von Büchern und Medien
Der Verlust oder die Beschädigung entlehnter Medien ist der Stadtbibliothek unverzüglich anzuzeigen. Es ist untersagt, Beschädigungen selbst zu beheben oder beheben zu lassen. Wer ein entlehntes Buch oder ein anderes Medium verliert oder beschädigt, ist nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zum Ersatz verpflichtet.
Für Beschädigung oder Verlust der im Eigentum der Stadtbibliothek stehenden Medien (sowie der zugehörigen Hülle und Verpackungen) sind die Kund*innen schadenersatzpflichtig. Als Beschädigung gilt auch das Schreiben und An-/ Unterstreichen in Büchern und auf Medien und das Entfernen von Etiketten. Sind bei mehrteiligen Medien einzelne verlorengegangene Teile nicht ersetzbar, so ist das ganze Medium zu ersetzen.
Ersatzmöglichkeiten sind gleiches Medium, gleichwertiges Medium oder finanzieller Ersatz nach dem Zeitwert des Mediums. Die Art bzw. die Höhe des Ersatzes wird von den Bibliothekar*innen bestimmt.
Die Stadtbibliothek haftet nicht für die einwandfreie Funktionsfähigkeit der entliehenen Medien. Für Schäden an Geräten, Dateien oder Datenträgern der Kundin / des Kunden, die aus dem Gebrauch der Medien entstehen, wird von der Stadtbibliothek keine Haftung übernommen. Wir können keine Gewährleistung übernehmen, wenn AV-Medien mit Ihrer Gerätekonfiguration nicht kompatibel sind.
Haftung
Sie haften für die von Ihnen entlehnten Medien. Es wird angenommen, dass Sie sie in einwandfreiem Zustand übernommen haben. Die Haftung erstreckt sich auch auf den durch Zufall entstandenen Verlust oder Schaden. Die zur Entlehnung beabsichtigten Medien sind vor jeder Entlehnung von der Kundin / vom Kunden auf offensichtliche Mängel und Vollständigkeit zu überprüfen. Spätere Reklamationen sind nicht möglich.
Die Stadtbibliothek übernimmt für in ihren Räumlichkeiten beschädigte, liegengelassene, verlorengegangene oder auf sonstige Weise abhandengekommene Gegenstände der Kund*innen keine Haftung, dies gilt insbesondere auch für in den Garderobenschränken deponierte Gegenstände.
Die Teilnahme an Veranstaltungen der Stadtbibliothek erfolgt in eigener Verantwortung der TeilnehmerInnen.
Die Stadtbibliothek übernimmt insbesondere bei Minderjährigen keine Aufsichtspflicht.
Verhalten in Räumlichkeiten der Stadtbibliothek und Hausrecht
- Jede Kundin / jeder Kunde hat sich so zu verhalten, dass andere Kund*innen nicht gestört oder in der Benutzung der Stadtbibliothek beeinträchtigt werden.
- Wer Räumlichkeiten der Stadtbibliothek betritt bzw. ihre Angebote in Anspruch nimmt, unterwirft sich der jeweils gültigen Fassung der Bibliotheksordnung, die in den Zweigstellen aufliegt.
- Das Rauchen, Essen und Trinken ist in den Räumen der Stadtbibliothek verboten.
- Sport- und Spielgeräte (Scooter, Rollerblades, Skateboards und dergleichen) dürfen in die Räume der Bibliothek nicht mitgenommen werden.
- Die Mitnahme von Haustieren, mit Ausnahme von Blindenführhunden im Fall der notwendigen Begleitung einer sehbehinderten Person, ist nicht gestattet.
- Die Schließfächer müssen am selben Tag bis zur Schließung der Bibliothek freigemacht werden. Die Stadtbibliothek ist berechtigt, nicht fristgerecht freigemachte Schließfächer zu räumen.
- Das Bibliothekspersonal ist berechtigt, die ausgeliehenen Medien bei den Ausgängen zu kontrollieren.
- Die Leitung des Geschäftsbereiche Kultur und Bildung oder das von ihnen beauftragte Personal nehmen das Hausrecht wahr. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.
- Privatrechtlich ist das Herstellen einer digitalen Kopie einer CD oder DVD in den Räumen der Bibliothek unzulässig.