Informationen zu Ermäßigungen und Förderungen

Kurspreise - Eintrittspreise

Die Kursbeiträge sind im Programmbuch bei den jeweiligen Kursen angegeben und zu Kursbeginn fällig. Verspätete Einschreibung oder verspäteter Eintritt in einen Kurs ziehen keinen Anspruch auf Reduzierung nach sich.
Die Eintrittspreise für Vorträge und Einzelveranstaltungen sind ebenfalls gesondert angeführt.
Für Druckfehler bei Preisangaben wird keine Haftung übernommen.

Ermäßigungen

Ermäßigungen der Kerngebühren werden über Antrag (siehe Anmeldekarte) gewährt:   Folgende Personengruppen haben Anspruch auf Ermäßigung des Kursangebots:  

50 % für Kinder und Schüler*innen bis zum 15. Lebensjahr

ab dem 15. Lebensjahr gegen Vorlage eines Schüler*innenausweises oder einer Schulbesuchsbestätigung.
Ausgenommen davon sind bereits ermäßigte Kurse und Veranstaltungen sowie jene Kurse und Veranstaltungen, bei denen dies ausdrücklich angeführt ist.

50 % für Inhaber*innen des Linzer Aktivpasses
www.linz.at/aktivpass
Ausgenommen davon sind bereits ermäßigte Kurse und Veranstaltungen sowie jene Kurse und Veranstaltungen, bei denen dies ausdrücklich angeführt ist.

10 %  für Inhaber*innen einer Leistungskarte der Kammer für Arbeiter und Angestellte für . bis max. Euro 90,00

Der jeweilige Ermäßigungsanspruch muss bei Anmeldung bzw. zu Kursbeginn Gültigkeit besitzen und ist bei Anmeldung bekannt zu geben. Ermäßigungen können nicht kumuliert werden.

Ö1 Club

Mitglieder des Ö1 Clubs erhalten bei gekennzeichneten Kursen und Veranstaltungen eine Ermäßigung in der Höhe von 10%.

AK-Bildungsbonus

Mit dem AK-Bildungsprogramm fördert die OÖ Kammer für Arbeiter und Angestellte Schlüsselqualifikationen in den Bereichen Fremdsprachen, EDV, Persönlichkeitsbildung und Work-Life-Balance.
Die AK fördert Weiterbildung:

  • durch die Ermäßigungen für Inhaber*innen von AK-Leistungskarten bereits bei der Kursanmeldung
  • zusätzlich ausgewählte Kurse mit dem AK-Bildungsbonus in der Höhe von bis zu 150 Euro pro Kursjahr.

Bitte beachten Sie dazu unsere mit „AK“ gekennzeichneten Angebote: In diesen Kursen können Sie Ihren AK-Bonus zu Kursende bei der Kursleitung abgeben, sofern Sie die Mindestanwesenheit von 75% erfüllt und den Kurs als Privatperson bezahlt haben. Die Boni werden von uns an die Arbeiterkammer weitergeleitet. AK-Kurse sind in der Regel auch im Rahmen des OÖ Bildungskontos förderbar.
Weitere Informationen dazu erhalten Sie bei der Arbeiterkammer unter Tel.: 050 6906 0 oder online auf der Internetseite der Arbeiterkammer bzw. bildungsinfo@akooe.at.

OÖ. Bildungskonto

Das Land Oberösterreich fördert mit dem OÖ Bildungskonto individuell Weiterbildungsmaßnahmen Erwachsener zum besseren Fortkommen im Beruf und zur besseren persönlichen Qualifizierung in der Höhe von 30 – 60% der Kurskosten (Antragstellung innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss der Bildungsmaßnahme). Kurskosten unter 100 Euro werden nicht gefördert .
Informationen über die aktuellen Fördervoraussetzungen erhalten Sie beim Amt der OÖ Landesregierung unter Tel.: +43 732 7720 0 oder online unter www.land-oberoesterreich.gv.at.

Elternbildungsgutscheine

Gutscheine des Familienreferates des Landes  können bei ausgewählten und gekennzeichneten Elternbildungsveranstaltungen eingelöst werden. Nähere Informationen zum Elternbildungsgutschein des Landes Oberösterreich.

Weitere Individualförderungen 

Gewerkschaftsmitglieder und Angehörige von Betrieben, Ämtern und Vereinen werden gebeten, sich bei den zuständigen Stellen zu erkundigen, welche Begünstigungen ihnen von diesen für den Volkshochschulbesuch gewährt werden.

Gesundheitsförderungsprogramm der Österreichischen Gesundheitskasse

Kurse, die im Rahmen des Gesundheitsförderungsprogramms der Österreichischen Gesundheitskasse stattfinden, sind im Programm gesondert gekennzeichnet.