Kurspreise - Eintrittspreise

Die Kursbeiträge sind im Programmbuch bei den jeweiligen Kursen angegeben und zu Kursbeginn fällig. Verspätete Einschreibung oder verspäteter Eintritt in einen Kurs ziehen keinen Anspruch auf Reduzierung nach sich.
Die Eintrittspreise für Vorträge und Einzelveranstaltungen sind ebenfalls gesondert angeführt.
Für Druckfehler bei Preisangaben wird keine Haftung übernommen.

Ermäßigungen und Förderungen

Ermäßigungen der Kerngebühren werden über Antrag (siehe Anmeldekarte) gewährt:   Folgende Personengruppen haben Anspruch auf Ermäßigung des Kursangebots:  

50 % für Kinder und Schülerinnen bis zum 15. Lebensjahr

ab dem 15. Lebensjahr gegen Vorlage eines SchülerInnenausweises oder einer Schulbesuchsbestätigung.
Ausgenommen davon sind bereits ermäßigte Kurse und Veranstaltungen sowie jene Kurse und Veranstaltungen, bei denen dies ausdrücklich angeführt ist.

50 % für InhaberInnen des Linzer Aktivpasses
www.linz.at/aktivpass
Ausgenommen davon sind bereits ermäßigte Kurse und Veranstaltungen sowie jene Kurse und Veranstaltungen, bei denen dies ausdrücklich angeführt ist.

10 %  für InhaberInnen einer Leistungskarte der Kammer für Arbeiter und Angestellte für . bis max. Euro 90,00

Der jeweilige Ermäßigungsanspruch muss bei Anmeldung bzw. zu Kursbeginn Gültigkeit besitzen und ist bei Anmeldung bekannt zu geben. Ermäßigungen können nicht kumuliert werden.

Ö1 Club

Mitglieder des Ö1 Clubs erhalten bei gekennzeichneten Kursen und Veranstaltungen eine Ermäßigung in der Höhe von 10%.

Förderungen

AK-Bildungsbonus

Mit dem AK-Bildungsprogramm fördert die Kammer für Arbeiter und Angestellte Schlüsselqualifikationen in den Bereichen Fremdsprachen, EDV, Persönlichkeitsbildung und Work-Life-Balance.
Die AK fördert Weiterbildung:
 - mit dem AK-Bildungsbonus in der Höhe von bis zu € 130,-
 - durch Ermäßigungen für InhaberInnen von AK-Leistungskarten
Bitte beachten Sie dazu die mit AK gekennzeichneten Kurse. AK-Kurse sind auch im Rahmen des Bildungskontos förderbar.

Weitere Informationen dazu erhalten Sie bei der Arbeiterkammer unter Tel.: +43 50 69060 oder online unter www.arbeiterkammer.at bzw. bildungsinfo@akooe.at

Bildungskonto

Das Land Oberösterreich fördert mit dem Bildungskonto individuell Weiterbildungsmaßnahmen Erwachsener zum besseren Fortkommen im Beruf und zur besseren persönlichen Qualifizierung in der Höhe von 50-80% der Kurskosten (Antragstellung innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss der Bildungsmaßnahme).
Informationen erhalten Sie beim Amt der Landesregierung, Direktion Bildung und Gesellschaft unter Tel.: +43 7720 14900 oder online unter www.land-oberoesterreich.gv.at bzw. bildungskonto@ooe.gv.at

Elternbildungsgutscheine
 
Gutscheine des Familienreferates des Landes können bei ausgewählten und gekennzeichneten Elternbildungsveranstaltungen eingelöst werden. Nähere Informationen zum Elternbildungsgutschein des Landes Oberösterreich (neues Fenster).

Individualförderung des Förderungsmöglichkeiten  des Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) (neues Fenster) 
Der Österreichische Integrationsfonds bietet derzeit finanzielle Unterstützung für asylberechtigte Personen zur sprachlichen Integration.

Beratung und Information: Integrationszentrum Oberösterreich (ÖIF Linz), Weingartshofstraße 25, 4020 Linz, +43 732/78 70 43, oberoesterreich@integrationsfonds.at

Gewerkschaftsmitglieder und Angehörige von Betrieben, Ämtern und Vereinen werden gebeten, sich bei den zuständigen Stellen zu erkundigen, welche Begünstigungen ihnen von diesen für den Volkshochschulbesuch gewährt werden.

Gesundheitsförderungsprogramm Gebietskrankenkasse

Kurse, die im Rahmen des Gesundheitsförderungsprogramms der Gebietskrankenkasse von dieser finanziert werden, sind im Programm gesondert gekennzeichnet.

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